Dämmung (AVV 170603*)
Zur Abfallart Dämmung (AVV 170603*) gehören:
- künstliche Mineralfaser (KMF)
- Glaswolle
- Steinwolle
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Mineralwolle AVV 170603* ist als überwachungsbedürftiger Abfall zu deklarieren und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden.
Die Dämmung muss staubdicht in reißfesten Big-Bag´s verpackt sein.