Asbest / Eternit (AVV 170605*)
Zu Abfallart der Baustoffe auf Asbestzementbasis gehören:
- Dachplatten
- Fassadenplatten
- Blumenkästen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall zu deklarieren und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden.
Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in reißfesten Big-Bags verpackt sein.
Big-Bag´s sind bei uns zu Erwerben.